Ambulanter Pflegedienst Skandera 
Wir helfen gerne!


 Verhinderungspflege 


Sollte Ihre Pflege nicht von einem Pflegedienst durchgeführt werden, sondern ganz oder teilweise privat durch eine Pflegeperson, so kann bei Verhinderung dieser Pflegeperson die Pflege während dieser Zeit von einem Pflegedienst durchgeführt werden.

Eine private Pflegeperson kann aus verschiedesten Gründen verhindert sein: Krankheit, Urlaub, Familienfeier etc. Auch während dieser Zeit muß Ihre Pflege gesichert sein.

Dies können wir als Pflegedienst während der Abwesenheit Ihrer Pflegeperson sicherstellen. Ob Krankenpflege, Grundpflege und tägliche Hygiene oder auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Ihre Versorgung wird so weitergeführt, wie sie es von Ihrer Pflegeperson her gewohnt sind.

Sie müssen mind. 6 Monate einen Pflegegrad besitzen, bevor die Verhinderungspflege erstmals in Anspruch genommen werden kann. 


Bei einer Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden am Tag findet auch keine Kürzung des Pflegegeldes statt. Auf diese Weise können Sie neben Ihrem Pflegegeld noch Leistungen bis zu 2.418,00 EUR im Jahr extra in Anspruch nehmen.